Fachliche Kompetenz, langjährige Berufserfahrung, Innovation und Transparenz - diese Eigenschaften vertreten wir von der Anwaltskanzlei Gebhardt. An unseren zwei Standorten in Sonneberg und Hamburg nehmen wir uns auf regionaler und überregionaler Ebene Ihrer Sache an. Damit Sie bereits vorab einen Eindruck davon gewinnen, was Sie bei uns erwartet, möchten wir Ihnen hier unsere Spezialgebiete näherbringen. Erfahren Sie hier Näheres zum Sportrecht für Hamburg und viele andere Regionen. Für alles Weitere sind wir persönlich für Sie da.
Inwieweit diese Rechtsgebiete relevant werden, hängt immer vom jeweiligen Fall und dessen Bezug ab. Das gilt schon deshalb, weil es eine Vielzahl unterschiedlicher Sportvereine und -verbände mit entsprechenden Regel- und Orientierungswerken gibt. Hinzu kommen die jeweiligen Satzungen, Vorgaben und Regelwerke mit den entsprechenden Rechten und Pflichten einzelner Mitglieder.
Beim Sportrecht, das wir von Hamburg aus anwenden, handelt es sich also um einen komplexen, nicht klar abgegrenzten Rechtsbereich. Wir helfen Ihnen dabei, sich genau mit den Rechtsgebieten zu befassen, die in Ihrem speziellen Fall relevant sind. Das beinhaltet kompetente Beratung wie auch Unterstützung bei Aufbau und Abwicklung rechtlicher und steuerrechtlicher Strukturen. Gegebenenfalls vertreten wir Ihre Interessen auch gerichtlich bei Zivil- und Strafprozessen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige relevante Bereiche zum Thema Sportrecht in Hamburg vorstellen.
Vereinsrecht
Das Vereinsrecht regelt den Verein selbst sowie dessen Verhältnis zum Staat. Die gesetzliche Grundlage, um einen Verein zu gründen, liefert Artikel 9 unseres Grundgesetzes zur Vereinigungsfreiheit. Des Weiteren bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Basis für Vereinsgesetze. Die Satzung des Vereins hingegen unterliegt dessen freier Bestimmung. Spezielle vereinsrechtliche Bestimmungen richten sich nach der Vereinsart. Also beispielsweise einem rechtsfähigen Verein, bei dem eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgt.
Vereinsrecht umfasst die gesamte Organisation eines Vereins von dessen Gründung bis hin zu seiner Auflösung. Mit dem von uns durch das Sportrecht in Hamburg begleiten wir Sie bei allen damit verbundenen rechtlichen Angelegenheiten.
Verbandsrecht
In puncto Verbandsrecht setzten wir uns mit Bezug zum Sportrecht in Hamburg gezielt mit den rechtlichen Anliegen von Sportverbänden auseinander. Da es sich bei einem Sportverband um den Zusammenschluss mehrerer Sportvereine handelt, gibt es keine klare Trennung zum Vereinsrecht. Dementsprechend sind Vereins- und Verbandsrecht eng miteinander verwoben. Für einen Verband gelten prinzipiell die gleichen Regelungen und Vorgaben. Aufgrund seiner Größe können die rechtlichen Strukturen jedoch komplexer ausfallen.
Obwohl auf Sportrecht spezialisiert, bieten wir Ihnen natürlich auch eine umfassende Beratung zu Verbänden und Vereinen abseits des Sportbereichs. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen und steuerrechtlichen rund um Verbandsgründung, Organisation und Umstrukturierung.
Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet Teil des öffentlichen Rechts. Es regelt alle in der Verwaltung geltenden Rechtsinstitute und Verfahren. Das schließt mehrere rechtliche Teilbereiche ein. Dazu gehören:
Das besondere Verfahrensrecht bezieht sich auf spezielle Verwaltungsbereiche. Dazu zählt auch der Sport beziehungsweise das Sportrecht, das wir in Hamburg behandeln. Dabei kommt es darauf an, wo dieses zum Einsatz beziehungsweise in welcher sportlichen Organisation. Dementsprechend gilt beispielsweise lokales Verwaltungsrecht. Wir beraten Sie gerne, welche verwaltungsrechtlichen Aspekte es in Ihrem speziellen Fall zu berücksichtigen gilt. Zudem unterstützen wir Sportler, Sportvereine und Sportverbände individuell bei konkreten Verwaltungsverfahren.
Gesellschaftsrecht
Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts regelt allgemein Regeln und Vorschriften privatrechtlicher Personenvereinigungen. Im Sportrecht ist das Gesellschaftsrecht beispielsweise für Vereine wichtig. Präzise betrifft es nicht rechtsfähige Vereine, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu behandeln sind. Zum Vergleich: Bei eingetragenen Vereinen (e.V.) handelt es sich rechtlich um juristische Personen. Das Gesellschaftsrecht spielt dementsprechend insbesondere bei der Gründung von Sportvereinen eine Rolle.
Wir klären gerne, welche gesellschaftsrechtlichen Belange für Sie relevant sind. Beanspruchen Sie hierzu unsere juristische Beratung, beispielsweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmter Vereinsarten. Ob Sie neu gründen oder umstrukturieren möchten - wir sind für Sie da.
Seit 1994 vertreten wir Mandanten aus dem Privat- und Firmenkundenbereich bei Ihren rechtlichen Angelegenheiten. In Sonneberg von Rechtsanwalt Uwe Gebhardt gegründet, fließt langjährige Erfahrung in unsere Rechtsberatung und die Vertretung vor Gericht ein. Mit unserer Arbeit decken wir die Schwerpunkte Verkehrs-, Straf-, Arbeits-, Familien-, Steuer- und Sportrecht ab. Bei Bedarf vertreten wir Sie aber auch bei allen anderen rechtlichen Angelegenheiten. Fachliche Kompetenz trifft dabei auf maximale Transparenz in Bezug auf alle rechtlichen Schritte und anfallenden Kosten. Gerne beantworten wir Ihnen alle aufkommenden Fragen. Wir stehen Ihnen mit unserer Anwaltskanzlei in Sonneberg sowie mit dem Schwerpunkt Sportrecht in Hamburg zur Verfügung.
An unserem Kanzleistandort in Hamburg betreuen wir unsere Mandanten vornehmlich in den Bereichen Sport-, Vereins- und Vertragsrecht. Selbstverständlich stehen wir Ihnen neben dem Schwerpunkt Sportrecht in Hamburg auch bei anders gewichteten rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Rechtsanwalt Falko Gebhardt bietet Ihnen hierzu umfassende anwaltliche Unterstützung und Beistand für Ihren Fall an. Sie erhalten eine individuelle Beratung, bei der wir transparent klären, welche rechtlichen Optionen Ihnen offen stehen. Darauf basierend leiten wir die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen ein.
Gerne nehmen wir uns für Anliegen zum Thema Sportrecht in Hamburg Zeit. Kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder via E-Mail und vereinbaren Sie eine persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei.