Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir für unsere Mandanten, die sowohl aus dem Privat- als auch Firmenkundenbereich kommen, ein zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner. Dadurch gelingt es uns, Ihnen effektiv und möglichst kostenschonend zur Lösung Ihrer rechtlichen Fragen zu verhelfen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Jurastudiums an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena ging RA Uwe Gebhardt einer Tätigkeit im Justizdienst bis 1994 nach. Zum 01. Oktober 1994 gründete er die Kanzlei Gebhardt und vertritt seitdem Mandanten vertrauensvoll in allen Angelegenheiten auch vor Gericht.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit beinhalten das Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht. Gerne berät und vertritt RA Uwe Gebhardt Sie auch in allen anderen rechtlichen Angelegenheiten.
RA Falko Gebhardt studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums war RA Falko Gebhardt zunächst einige Jahre in einer überregionalen Kanzlei beschäftigt, ehe er sich als Partner der Kanzlei Gebhardt anschloss.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit beinhalten das Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Gerne berät und vertritt RA Falko Gebhardt Sie auch in allen anderen rechtlichen Angelegenheiten.
Wir vertreten Sie gerne. Lassen Sie sich umfassend von uns beraten.
In der Kanzlei Gebhardt nehmen wir uns Zeit für jedes Ihrer rechtlichen Anliegen. Mit unserer langjährigen Berufserfahrung, fachlicher Kompetenz und stetiger Fortbildung beraten wir Sie umfassend und auf höchstem Niveau. Transparenz ist uns wichtig, daher stellen wir sicher, dass Sie immer voll über jegliche Kosten und rechtlichen Angelegenheiten informiert sind.
Die Schwerpunkte der Kanzlei sind Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht. Wir vertreten Sie auch gerne in anderen rechtlichen Angelegenheiten.
Kosten
Ein Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit Gebühren, deren Höhe sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet. Sie werden zu Beginn eines Mandats bzw. der Beratung über die Höhe der anfallenden Kosten aufgeklärt. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Im Fall eines nichtverschuldeten Verkehrsunfalles hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners neben Fahrzeugschaden, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld u.s.w. auch die Kosten des Rechtsanwaltes zu erstatten.