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Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit Gebühren, deren Höhe sich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) richtet. Sie werden zu Beginn eines Mandats bzw. der Beratung über die Höhe der anfallenden Kosten aufgeklärt. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe zu erhalten. Im Fall eines nichtverschuldeten Verkehrsunfalles hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners neben Fahrzeugschaden, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld u.s.w. auch die Kosten des Rechtsanwaltes zu erstatten. |
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